Seit dem Brexit ist Großbritannien für Händler aus Deutschland und Österreich ein Drittland: Jede Sendung ist ein Export, jede Bestellung für Deinen Kunden ein Import. Das heißt Zollformalitäten, britische Umsatzsteuer und im schlimmsten Fall Gebühren an der Haustür, die Deine Kunden nicht erwartet haben.
Der Markt ist den Aufwand für viele trotzdem wert: Laut dem Office for National Statistics entfielen im August 2026 bereits 28,8% der britischen Einzelhandelsumsätze auf den Onlinehandel. Welche Plattformen sich dabei lohnen, zeigt unser Überblick der beliebtesten Online-Marktplätze in UK. In diesem Guide erfährst Du, was Du heute konkret brauchst, um online nach Großbritannien zu verkaufen: EORI und Zoll, die UK-Umsatzsteuer, Produktkennzeichnung, Retouren und die Frage, ob Du aus der EU versendest oder Ware im UK lagerst.
Das Wichtigste in Kürze
Die EORI-Nummer identifiziert Dein Unternehmen gegenüber den Zollbehörden und muss laut Zoll in Zollanmeldungen angegeben werden. In Deutschland beantragst Du sie beim Zoll, in Österreich über das Unternehmensserviceportal. Bist Du selbst Importeur im UK, etwa weil Du Ware dort einlagerst, brauchst Du zusätzlich eine britische EORI-Nummer, die mit GB beginnt.
Für jede Sendung braucht der Zoll eine präzise Warenbeschreibung, die Zolltarifnummer, den Warenwert und das Ursprungsland. Bei Paketen läuft das über die Zollinhaltserklärung CN22 oder CN23, die meist direkt mit dem Versandlabel erzeugt wird. Kleinsendungen bis 1.000 € Warenwert und 1.000 kg musst Du nicht elektronisch beim Zoll anmelden, solange die Ware keine besondere Genehmigung braucht (IHK Düsseldorf). Darüber brauchst Du eine elektronische Ausfuhranmeldung, aus der das Ausfuhrbegleitdokument entsteht.
Lieferungen ins UK sind in Deutschland und Österreich von der Umsatzsteuer befreit, aber nur, wenn Du die Ausfuhr belegen kannst. Bei elektronischer Ausfuhranmeldung ist das der Ausgangsvermerk. Bei kleinen Paketen ohne Anmeldung dienen zum Beispiel Einlieferungsbelege oder die Versanddaten des Paketdienstes als Nachweis (IHK Region Stuttgart). Fehlt der Nachweis, kann das Finanzamt die Steuerbefreiung versagen und die Umsatzsteuer nachfordern (WKO). Bewahre die Belege deshalb pro Sendung auf, Du brauchst sie auch bei Retouren.
Das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen EU und UK erlaubt zollfreien Handel, aber nur für Waren mit Ursprung in der EU oder im UK. Entscheidend ist, wo die Ware hergestellt oder ausreichend verarbeitet wurde. Einfaches Umpacken oder Etikettieren in der EU reicht dafür nicht. Den Ursprung belegst Du mit einer Erklärung zum Ursprung auf der Rechnung. Ab einem Sendungswert von 6.000 Euro brauchst Du dafür eine REX-Registrierung (GOV.UK). Wichtig für viele Händler: Ware, die außerhalb der EU produziert wurde, erfüllt die Ursprungsregeln in der Regel nicht. Bei Sendungen über 135 £ fällt dann der britische Zollsatz an, auch wenn die Sendung aus Deutschland kommt. Je nach Produkt kann dieser auch bei 0% liegen.
Der britische Standard-Umsatzsteuersatz liegt bei 20%. Entscheidend ist, wann und von wem sie erhoben wird. Das hängt davon ab, wo Deine Ware liegt und wie Du verkaufst:
| Szenario | Wer berechnet die UK-Umsatzsteuer? | Was das für Dich heißt |
|---|---|---|
| Verkauf über einen Marktplatz, Sendung bis 135 £, Versand aus der EU | Der Marktplatz (HMRC) | Keine eigene UK-Registrierung nötig, solange keine Ware im UK liegt |
| Direktverkauf über Deinen Shop, Sendung bis 135 £ | Du, beim Verkauf (GOV.UK) | Du brauchst eine UK-Umsatzsteuer-Registrierung und gibst Erklärungen bei HMRC ab |
| Sendung über 135 £ | Wird beim Import erhoben, zusammen mit eventuellem Zoll | Entweder zahlt Dein Kunde bei Zustellung oder Du übernimmst die Abgaben (DDP) |
| Ware liegt bereits im UK, Verkauf über Deinen Shop | Du, wie ein britischer Händler (GOV.UK) | Registrierung ab dem ersten Verkauf, ohne Umsatzschwelle |
| Ware liegt bereits im UK, Verkauf über einen Marktplatz | Der Marktplatz (GOV.UK) | Registrieren musst Du Dich trotzdem |
Die 135 £ beziehen sich auf den Wert der Sendung, nicht des einzelnen Artikels. Ein Warenkorb mit drei Pullovern kann die Grenze also schnell überschreiten.
Die Zollbefreiung für Sendungen bis 135 £ fällt weg: Im Juni 2026 hat die britische Regierung den Termin um sechs Monate vorgezogen, auf spätestens Oktober 2028 (UK Parliament). Die Details zur neuen Zollanmeldung für Kleinsendungen sollen per Verordnung folgen (GOV.UK). Für Dich heißt das: Der Direktversand vieler kleiner Sendungen aus der EU wird ab dann aufwendiger, ein Lager im UK dagegen relativ attraktiver.
Bei Sendungen über 135 £ musst Du entscheiden, wer die Einfuhrabgaben trägt. Versendest Du DAP (Delivered at Place), zahlt Dein Kunde bei der Zustellung. Dazu kommen Bearbeitungsgebühren der Paketdienste, bei Royal Mail zum Beispiel 8 £, bei Parcelforce 12 £ (Royal Mail). Zahlt der Kunde nicht, hält Parcelforce das Paket 21 Tage und schickt es dann zurück (Parcelforce).
Für Dich heißt das: Retourenkosten, Ärger und schlechte Bewertungen. Versendest Du dagegen DDP (Delivered Duty Paid), übernimmst Du die Abgaben und kalkulierst sie in Deinen Preis ein. Dein Kunde erlebt dann eine Lieferung wie aus dem Inland.
DDP hat aber Voraussetzungen: Du trittst dann faktisch als Importeur auf und brauchst eine GB-EORI-Nummer. Die Einfuhrumsatzsteuer kannst Du nur zurückholen, wenn Du im UK für die Umsatzsteuer registriert bist (GOV.UK), sonst wird sie zu reinen Kosten. Außerdem muss Dein Paketdienst einen DDP-Service anbieten.
Eine gute Nachricht vorweg: Für die meisten Produkte erkennt Großbritannien die CE-Kennzeichnung weiterhin an. Die britische UKCA-Kennzeichnung ist eine Alternative, aber keine Pflicht (GOV.UK). Für einzelne Produktgruppen gelten eigene Regeln, prüfe daher Deine Kategorie.
Ein Beispiel ist Kosmetik: Ein kosmetisches Produkt darf in Großbritannien nur verkauft werden, wenn es eine verantwortliche Person mit Sitz im UK gibt (UK Cosmetics Regulation, Art. 4). Ohne britischen Partner oder Dienstleister geht es hier also nicht.
Lagerst Du Ware im UK, gibt es eine zusätzliche Pflicht: Als Importeur müssen Name und Postanschrift im UK angegeben sein. Für Ware aus der EU darf das bis Ende 2027 statt auf dem Produkt auch auf der Verpackung oder in einem Begleitdokument stehen (GOV.UK).
Auch eine Retoure überquert eine Zollgrenze, diesmal in die andere Richtung. Kommt Ware innerhalb von drei Jahren unverändert zurück, kann sie als Rückware ohne Einfuhrabgaben wieder in die EU eingeführt werden. Voraussetzung ist, dass Du die ursprüngliche Ausfuhr nachweisen kannst (Zoll). Das klappt nur mit sauberer Dokumentation pro Sendung.
Eine Alternative ist eine Rücksendeadresse im UK: Deine Retouren werden dann direkt dort geprüft und wieder eingelagert oder gesammelt zurückgeholt.
Das ist die eigentliche strategische Frage. Beide Wege funktionieren, aber für unterschiedliche Situationen:
| Direktversand aus der EU | Lager im UK | |
|---|---|---|
| Gut geeignet für | Testphase, kleine Volumen, Warenkörbe meist unter 135 £ | Regelmäßige Bestellungen, höhere Warenkorbwerte, hohe Retourenquote |
| Zoll | Pro Sendung | Einmal pro Wareneingang |
| UK-Umsatzsteuer | Registrierung bei Direktverkauf unter 135 £, über Marktplätze oft nicht nötig | Immer, ab dem ersten Verkauf |
| Lieferzeit | Mehrere Tage, plus Zollabwicklung | Wie ein britischer Händler |
| Retouren | Zurück über die Zollgrenze | Lokal im UK |
Mit einem Lager im UK führst Du Deine Ware gesammelt ein, statt jedes Paket einzeln zu verzollen. Bist Du für die UK-Umsatzsteuer registriert, kannst Du die Einfuhrumsatzsteuer über Deine Umsatzsteuererklärung abrechnen (GOV.UK).
Mit byrd lagerst Du Deine Ware in unserem Fulfillment-Netzwerk in Großbritannien und versendest von dort an Deine britischen Kunden. Bestellungen, die vor dem Cut-off eingehen, verlassen das Lager noch am selben Tag. Wir versenden unter anderem mit Royal Mail, DPD und Parcelforce, drei der wichtigsten Paketdienste in UK, und Retouren laufen über unser Retourenportal. Für Themen wie Umsatzsteuer-Registrierung, Zolldokumentation und Produktkonformität arbeiten wir mit erfahrenen Partnern wie TecEx und Lizenzero zusammen.
Du entscheidest, welche Produkte Du im UK lagerst und welche Du aus unseren Lagern in Deutschland oder Österreich versendest. Bestand, Bestellungen und Sendungen siehst Du dabei jederzeit in einem Dashboard.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Steuer- oder Zollberatung. Die Regeln ändern sich, prüfe die Details für Dein Geschäftsmodell mit Deiner Steuerberatung.
Brauche ich eine britische Umsatzsteuer-Nummer, um nach UK zu verkaufen?
Das hängt davon ab, wie Du verkaufst. Verkaufst Du Sendungen bis 135 £ direkt über Deinen Shop, ja. Verkaufst Du über einen Marktplatz und versendest aus der EU, berechnet der Marktplatz die Umsatzsteuer. Lagerst Du Ware im UK, brauchst Du immer eine Registrierung, ab dem ersten Verkauf, auch wenn bei Marktplatzverkäufen der Marktplatz die Steuer abführt.
Fällt Zoll an, wenn ich aus Deutschland nach England versende?
Bei Sendungen bis 135 £ derzeit nicht, unabhängig vom Ursprung. Darüber sind Waren mit EU-Ursprung dank des Handelsabkommens zollfrei, wenn Du den Ursprung belegst. Für Produkte, die außerhalb der EU hergestellt wurden, gilt der britische Zollsatz, der je nach Produkt auch 0% sein kann.
Was ist die 135-£-Regel?
Bei Sendungen bis 135 £ wird die britische Umsatzsteuer beim Verkauf berechnet statt beim Import, außerdem fällt derzeit kein Zoll an. Die Zollbefreiung fällt spätestens im Oktober 2028 weg.
Brauche ich eine UKCA-Kennzeichnung?
Für die meisten Produkte nicht. Großbritannien erkennt die CE-Kennzeichnung weiterhin an. Für einzelne Produktgruppen gelten Sonderregeln, prüfe daher Deine Kategorie. Lagerst Du Ware im UK, musst Du als Importeur zusätzlich Name und Anschrift im UK angeben.
Wer zahlt die Zollgebühren, mein Kunde oder ich?
Das legst Du mit dem Versand fest. Bei DAP zahlt Dein Kunde bei Zustellung, plus Bearbeitungsgebühr des Paketdienstes. Bei DDP übernimmst Du die Abgaben und brauchst dafür eine GB-EORI-Nummer. DDP sorgt für die bessere Kundenerfahrung, rechnet sich aber vor allem, wenn Du im UK für die Umsatzsteuer registriert bist und die Einfuhrumsatzsteuer zurückholen kannst.