Sendungen von außerhalb der EU sind derzeit bis zu einem Gesamtwert von 22€ frei von Einfuhrabgaben (bei privaten Geschenksendungen bis zu 45€). Grund dafür ist die sogenannte Zollfreigrenze. Was zunächst schon für den Anfang des Jahres 2021 angekündigt war, wird am 1. Juli 2021 nun tatsächlich umgesetzt. Die Zollfreigrenze wurde mit Beginn der zweiten Jahreshälfte 2021 abgeschafft.
Für Unternehmen, deren Business Model auf Dropshipping beruht, etwa mit Produkten aus Asien, haben diese Änderungen schwerwiegende Folgen. Die Kosten für die meisten Produkte erhöhen sich, je nach Zielland, um etwa 20%.
Dazu kommt noch, dass die Empfänger selbst für die richtigen Angaben zuständig sind. Sie müssen also Rechnungen und Transaktionsbestätigungen vorlegen können. Etwaige Kontrollen vom Zoll werden folglich zu Verzögerungen beim Versand führen.Das führt zum einen zu längeren Wartezeiten und in weiterer Folge zu negativen Auswirkungen auf die Kundenzufriedenheit. Zum anderen, entstehen durch verlängerte Lagerzeiten erhöhte Lagerkosten seitens der Paketdienste, die auf die Online-Seller weitergegeben werden. Aus diesen Gründen suchen viele Dropshipping Unternehmen nach anderen Lösungen, wie etwa die Zusammenarbeit mit Fulfillment Dienstleistern. Mehr dazu weiter unten.
Durch die Abschaffung der Zollfreigrenze am 01.07.2021 soll vor allem der Mehrwertsteuerbetrug eingedämmt werden. Zusätzlich sind dadurch Online-Händler und Dropshipper von außerhalb der EU nicht mehr steuerlich bevorzugt. So musste vor der neuen Regelung ein Händler beim Kauf von Kopfhörern um €19,99 aus China keine Abgaben bezahlen. Ein Deutscher Händler musste aber beim Verkauf desselben Produktes zum gleichen Preis, 19% Steuern bezahlen. Dies gehört aber bald der Vergangenheit an. Neben erhöhter Fairness bedeutet das natürlich auch zusätzliche Einnahmen für EU-Länder (alleine in Österreich werden 150 Millionen Euro zusätzliche Steuereinnahmen erwartet).
Nein. Obwohl die Zollfreigrenze ausgesetzt wird, kannst Du weiterhin Waren mit einem Gesamtwert von bis zu €5,23 (bei 19% Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland) ohne Abgaben in die EU einführen. Grund dafür ist die sogenannte Kleinstbetragsregelung bis zu €1. Diese besagt, dass Händler für die Zollzahlungen von unter €1 freigestellt werden. In diesem Fall entstehen dem Empfänger also keine zusätzlichen Kosten.
Sehen wir uns das ganze anhand von vier Beispielen an:
Fall 1:
Stell Dir vor Du kaufst Dir eine billige, neue Sonnenbrille. Bestellst Du diese um €5,20 bei einem Händler außerhalb der EU wird laut der neuen Regelung in Deutschland eine Abgabe von 19% fällig. Das ergibt eine Abgabe von 99 Cent. Weil die Einfuhrabgaben also unter e1 beträgt, wird die Kleinbetragsregelung gültig und die Abgabe entfällt.
Fall 2:
Kaufst Du die Sonnenbrille zum Beispiel zu einem Preis von €7, so wird die Kleinbetragsregelung ungültig und der ausländische Händler (bzw. der Kunde) muss die deutsche Einfuhrumsatzsteuer von 19% bezahlen. Hier wird also die Abschaffung der Zollfreigrenze spürbar, denn vor 01.07. 2021 fallen hier keine Einfuhrabgaben an. Danach sind dann aber €1,33 (€7 x 0,19) fällig. Die Deutsche Post DHL und andere Versanddienstleister kassieren in diesem Fall €1,33 plus €6 Auslagepauschale ein. Diese Auslagepauschale wird von DHL, sowie anderen Paketdiensten für Paketsendungen, die aus dem EU-Ausland bis zur Haustüre geliefert werden verrechnet. Es gibt jedoch auch Möglichkeiten das zu umgehen. Mehr dazu folgt gleich.
Was ist die Auslagepauschale?Die Auslagepauschale ist jener Betrag, den die Post DHL für Importe von Produkten, die von außerhalb der EU kommen und verzollt werden, verrechnet. Dabei streckt die Post den fälligen Betrag beim Zoll vor und berechnet dafür jenen Betrag an den Empfänger. Die Auslagepauschale beträgt in Deutschland €6 und wird bei der Auslieferung vom Empfänger eingezogen. Mit diesem Betrag liegt man unter dem Europäischen Durchschnitt. So bezahlt man für diese Leistung, die in Österreich Zollstellungsentgelt genannt wird, €10, also deutlich mehr als in Deutschland. In den Niederlanden fallen €13 und in in Frankreich €15 für Pakete an. Ähnlich ist das auch bei nicht-EU Ländern, etwa der Schweiz, mit umgerechnet €10 (für Importe aus Deutschland, Frankreich, Österreich und Italien) und £8 (etwas unter €10) in Großbritannien. Kann man die Auslagepauschale umgehen?Die kurze Antwort lautet: Ja… zumindest theoretisch. Man kann sich nämlich (in Deutschland bei der Deutschen Post) als Selbstverzoller registrieren lassen. Damit sollen Sendungen an das Zollamt und nicht bis vor die Haustüre geliefert werden. Das verursacht aber zusätzlichen Aufwand für die Empfänger und dürfte (glaubt man einigen Forenbeiträgen) in vielen Fällen nicht ganz reibungslos funktionieren. |
Fall 3:
In diesem Fall kauft der Endkunde eine Sonnenbrille zu einem Gesamtpreis von €30. Weil dieser Betrag die Zollfreigrenze von €22 überschreitet sind sowohl vor als auch nach dem Inkrafttreten der neuen Regelungen zur Einfuhr in die EU, Abgaben in Höhe von €5,70 (30 x 19%) fällig. Dazu kommt dann wieder die Auslagepauschale.
Fall 4:
Du entscheidest Dich dafür eine Markensonnenbrille im Wert von €190 zu kaufen. Damit überschreitet die Bestellung einen Gesamtwert von €150 und gilt somit nicht mehr als eine Sendung mit geringem Wert. Das wiederum führt dazu, dass neben den Mehrwertsteuern (z.B €190 x 19% = 36.10€ ) und der Auslagepauschale, auf den Warenwert zusätzlich ein prozentualer Zollwert auf den Kaufpreis zu bezahlen ist. Der Kaufpreis beinhaltet, wie gewohnt, auch die Versandkosten. Die Höhe des Prozentsatzes ist abhängig vom Produkt - einige Waren sind auch Einfuhrfrei.
Die neuen Regelungen treten mit 0:00 am 1. Juli 2021 in Kraft. Dropshipper und Händler aus dem EU-Ausland aufgepasst! Für diese Änderung wird es keine Übergangsfrist geben. Schickst Du also Deine Produkte im Juni aus China los, diese kommen aber erst im Juli in Deutschland an, so sind sie steuerpflichtig.
Wenn Du also großen Wert auf Kundenzufriedenheit legst, schnelle und verlässliche Lieferung garantieren willst und dabei die Kosten möglichst gering halten möchtest, könnten Die Services von Fulfillment Dienstleistern wie byrd genau das richtige für Dich sein.
Die Schweiz ist der EU beim Thema Zollfreigrenzen übrigens einen Schritt voraus. Bereits Anfang 2019 wurden sie nämlich gestoppt. Damit muss seither jeder Online-Händler die Mehrwertsteuer bezahlen. Dabei gibt es auch keine Ausnahmen für Kleinstmengen. Zuvor betrugen die Freizollgrenzen je nach Produkt 65 bzw. 200 Schweizer Franken (Umrechnungskurs 24.03.2021, 1 CHF = €0,90). Was sich an diesem Beispiel gezeigt hat, und woraus die EU lernen sollte ist, dass gerade große Unternehmen, wie etwa Aliexpress oder Wish, Wege gefunden haben die neuen Regelungen zu umgehen. Laut einem Bericht von Blick.ch, befindet sich keines dieser Unternehmen auf der Liste der steuerpflichtigen Versandhändler.