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Neues Jahr, neue Vorschriften: Die deutsche Regierung hat ein neues Gesetz erlassen, das deutsche Unternehmen zur Einhaltung von weiteren Sorgfaltspflichten verpflichtet. Das Ziel ist es, ein verantwortungsvolles Management der Lieferkette zu gewährleisten und gleichzeitig die Umwelt zu schützen. Das Gesetz heißt Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - man muss die deutsche Sprachen einfach lieben.

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

 Der Ministerrat hat dieses auf den UN-Leitprinzipien basierende Gesetz zur Sorgfaltspflicht verabschiedet, das darauf abzielt, die Menschenrechte der Arbeitnehmer:innen zu schützen und auch den Schutz unserer Umwelt mit einzubeziehen. Die Menschenrechte der Beschäftigten werden in folgenden Bereichen am häufigsten verletzt:

  • Kinderarbeit
  • Ausbeutung/Zwangsarbeit
  • Diskriminierung
  • Unzureichender arbeitsrechtlicher Schutz
  • Illegale Aneignung von Land und Wasser

Die deutsche Regierung ist der festen Überzeugung, dass deutsche Unternehmen, die Geld mit Waren verdienen, die in anderen Teilen der Welt produziert werden, verpflichtet sind, die Menschenrechte und die Umwelt entlang der Lieferkette zu achten. Deshalb bezweckt dieses Gesetz die Verpflichtung für Unternehmen, eine globale Verantwortung zu übernehmen. 

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Aber nicht nur das, es soll auch die Umwelt schützen und Handlungen wie die folgenden unterbinden:

  • Illegaler Abholzung
  • Unangemessener Einsatz von Pestiziden
  • Verschmutzung der Wasser- und Luftressourcen

Welche Unternehmen sind von diesem neuen Gesetz betroffen?

Das Gesetz trat am 1. Januar 2023 in Kraft, das heißt, es ist schon da, und gilt für folgende Unternehmen:

  • Unternehmen, die in Deutschland registriert sind und mehr als 3.000 Beschäftigte haben; entweder in Deutschland oder mit einem deutschen Vertrag im Ausland. 
  • Sie gilt auch für ausländische Unternehmen mit einer Zweigniederlassung in Deutschland, die eine ähnliche Anzahl von Beschäftigten haben.

Am 1. Januar 2024 wird das Gesetz auf Unternehmen mit Hauptsitz oder Niederlassung in Deutschland mit 1.000 oder mehr Beschäftigten ausgeweitet.

Bedenke, dass das Gesetz auch auf Dich Anwendung finden kann, wenn Du ein Kleinst- oder mittelständisches Unternehmen bist, das die Mindestgröße nicht erreicht. Der Grund dafür ist, dass das Gesetz der Sorgfaltspflichten in Vertragsbeziehungen und je nach Bedingungen des Lieferanten zu einem wesentlichen Bestandteil von Verträgen mit Lieferanten wird. Das war vom Gesetzgeber auch im Sinne eines wirksamen Schutzes der Menschenrechte beabsichtigt.

Was wird von den Unternehmen erwartet?

Jedes Unternehmens muss also eine interne Analyse durchführen und Verpflichtungen schaffen, die als Grundlage für die anschließende Umsetzung von Präventivmaßnahmen dienen. Damit sollen Risiken und Menschenrechtsverletzungen in der gesamten Lieferkette minimiert werden. Diese Verpflichtungen richten sich nach den Due Diligence Guidance for Responsible Business Conduct (OECD) und sollten spezifische, auf die jeweilige Situation abgestimmte Compliance-Maßnahmen beinhalten. 

In 4 einfachen Punkten erklären wir, was diese Analyse beinhalten sollte:

  1. Als Unternehmen musst Du ermitteln, welche Risiken und potenziellen Menschenrechts- und Umweltverletzungen Dein Betrieb verursachen könnte.

  2. Unter Berücksichtigung der Risiken muss ein Präventionssystem erstellt werden, das die Maßnahmen enthält, die zur Vermeidung dieser Schäden ergriffen werden sollen.

  3. Das Dokument sollte auch die kontinuierliche Aktualisierung der Richtlinien in Bezug auf die Menschenrechte beinhalten.

  4. Schließlich musst Du alle Deine öffentlichen und jährlichen Aktivitäten ausführlich dokumentieren und darüber informieren.

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Hier sind einige Tipps, die dabei helfen, dass Dein Unternehmen zu einer fairen und nachhaltigeren E-Commerce Lieferkette beiträgt.

Strafen im Falle eines Gesetzesverstoßes.

Das LkSG sieht eine Reihe von Bußgeldern gegen Einzelpersonen und Unternehmen vor, wie zum Beispiel:

  • Die Geldbußen können bis zu 800.000 EUR betragen; gegen Unternehmen
  • In einigen Fällen können die Geldbußen bis zu 8 Mio. EUR und bis zu 2% des durchschnittlichen Jahresbruttos betragen. 
  • Auch Zwangsgelder von bis zu 50.000 EUR in Verwaltungsvollstreckungsverfahren.

Unternehmen, gegen die solche Bußgelder verhängt wurden, können für bis zu drei Jahre von öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Bei Verwaltungssanktionen können Bußgelder gegen die Unternehmensleitung, aber auch z. B. gegen den Menschenrechts- oder Compliance-Beauftragten verhängt werden.

Fazit

Diese Initiative zielt darauf ab, eine gerechtere Welt zu schaffen, die sich um die Menschenrechte aller und um unsere Umwelt kümmert. Es ist wichtig, dass Du als E-Commerce-Unternehmen die Prozesse in der Lieferkette Deines Unternehmens kennst. Abgesehen von den rechtlichen Konsequenzen, die Deinem Unternehmen drohen können, sind 61% der Kund:innen der Meinung, dass Nachhaltigkeit in der Verantwortung des Unternehmens liegt. Zudem sind sie bereit, mehr für ihre Produkte zu bezahlen, wenn sie ökologisch sind. 

Diese Initiative wird vermutlich bald auf ganz Europa ausgeweitet werden. Wenn Du also weiter wachsen willst, muss Dein Engagement für Umwelt und Menschenrechte mehr denn je Priorität haben.