Seit Juli 2022 ist die Kontrollpflicht für Fulfillment-Dienstleister und Online-Marktplätze aus der Novelle des deutschen Verpackungsgesetzes (VerpackG), die 2021 in Kraft getreten ist, umgesetzt. Das VerpackG verpflichtet Händler und Hersteller, ihre Verkaufsverpackungen, die beim Endkonsumenten landen, zu lizenzieren. Das Ziel dahinter: die Kreislaufwirtschaft in Deutschland spürbar spürbar voranzutreiben und damit die Umwelt zu schonen.
Aber was genau bedeutet das für Online-Händler, insbesondere mit Blick auf den Vertrieb über Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister?
Wir haben die wichtigsten Informationen zusammengestellt.
Mit der Novellierung des Verpackungsgesetzes änderten sich die Pflichten für Händler und Versanddienstleister. Nach einer einjährigen Übergangsfrist sind Fulfillment-Dienstleister seit Juli 2022 nicht mehr in der Pflicht, die systembeteiligungspflichtigen Versandverpackungen zu lizenzieren. Stattdessen liegt die Pflicht der Lizenzierung seitdem in jedem Fall beim beauftragenden Händler.
Zusätzlich müssen Fulfillment-Dienstleister und Online-Marktplätze seither überprüfen, ob ihre Händler den vorgeschriebenen Pflichten des Verpackungsgesetzes nachgekommen sind. Kann ein Händler dies nicht nachweisen, dürfen dessen Produkte weder vom Fulfillment-Dienstleister noch vom Online-Marktplatz angeboten und vertrieben bzw. versandt werden. Kommen Fulfillment-Dienstleister und Online-Marktplätze diesen Verpflichtungen nicht nach, können ihnen hohe Sanktionen drohen.
Das VerpackG verpflichtet Händler und Hersteller, mittels ihrer Lizenzentgelte zu einer effizienteren Kreislaufwirtschaft beizutragen. Dies trifft auch Unternehmen, die Waren aus dem Ausland nach Deutschland exportieren oder ihre Produkte mit Hilfe von Fulfillment-Dienstleistern und/oder Online-Marktplätzen nach Deutschland vertreiben.
Händler und Hersteller, die ihrer Systembeteiligungspflicht nicht nachkommen und die damit verbundenen Kosten umgehen, schaffen einen Wettbewerbsnachteil für die Unternehmen, die sich ordnungsgemäß an die Vorschriften des VerpackG halten und riskieren Abmahnungen, Geldstrafen und Verkaufsverbote.
Da viele Händler aus dem Ausland den Service von Fulfillment-Dienstleistern und Online-Marktplätzen für den Verkauf ihrer Produkte in Deutschland nutzen, wurden durch die Novelle des Verpackungsgesetzes Fulfillment-Dienstleister und Online-Marktplätze bei der Kontrolle stärker in die Pflicht genommen, um die Umsetzung der Maßnahmen sicherzustellen. Die Regelungen des VerpackG gelten für ausländische wie für deutsche Unternehmen.
Bringen Händler Produkt- und/oder Versandverpackungen in Deutschland in Umlauf, die dann bei privaten Endverbraucher anfallen, müssen sie diese Verpackungen lizenzieren. Das bedeutet, sie müssen sich durch ein Lizenzentgelt an einem dualen System (z.B. Lizenzero) beteiligen, welches sich im Umkehrschluss um die Sortierung und das Recycling der Verpackungen kümmert. Diese sogenannte Systembeteiligungspflicht kann mit unserem Partner Lizenzero, dem Onlineshop des dualen Systems Lizenzero, schnell und unkompliziert erledigt werden.
Abgesehen von der gerade beschriebenen Systembeteiligungspflicht schreibt das VerpackG Unternehmen außerdem die Registrierungs- und Datenmeldepflicht bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) vor:
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