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Die EU-Verpackungsverordnung oder auch Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ist eine Verordnung der Europäischen Union über Verpackungen und Verpackungsabfälle, die in Europa auf den Markt gebracht werden. Sie befindet sich aktuell in der Anbahnung und soll künftig die aktuell geltende Richtlinie (94/62/EG) ablösen. Dazu haben Europäisches Parlament und Rat bis Anfang März 2024 Trilogverhandlungen über die konkrete Ausarbeitung der Vorgaben geführt. Am 04.03.2024 kamen sie zu einer vorläufigen Einigung über die Verpackungsverordnung, was das Inkrafttreten der Verordnung ein ganzes Stück weiterbringt. 

Was hinter der PPWR steckt und welche Auswirkungen die möglichen neuen Vorgaben für dich als Unternehmer haben, beleuchten wir in diesem Beitrag mit unserm Partner Lizenzero.

Was steckt hinter der PPWR?

Hinter der PPWR steckt das EU-weite Ziel, die negativen Auswirkungen von Verpackungen und Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu minimieren. Neben Punkten zur Förderung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft und der Abfallreduzierung sollen im Sinne einer erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) mit der PPWR besonders Hersteller und Händler von Verpackungen stärker in die Pflicht genommen werden.

Warum braucht es die PPWR?

Aktuell gilt in Europa die EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG. Diese schlägt bereits Maßnahmen vor, welche zur Reduzierung der negativen Umweltauswirkungen von Verpackungen beitragen sollen. Die Richtlinie wird allerdings von jedem Mitgliedsstaat unterschiedlich umgesetzt und hinterlässt einen Flickenteppich an nationalen Regelungen und Gesetzen. Zudem sind ihre Maßnahmen für den Umweltschutz und eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft nicht weitreichend genug, denn die Menge an Verpackungsabfällen nimmt im EU-Raum wie auch international immer stärker zu.

Die PPWR hingegen ist nun als Verordnung geplant. Das bedeutet, dass die darin enthaltenen Vorschriften einheitlich in der EU in Kraft treten würden und so den Ländern kein Spielraum bei der Auslegung und Umsetzung gelassen wird. Die bisherigen Richtlinien werden mit der PPWR zudem teilweise verschärft.


 


 

Einfluss der PPWR-Ziele auf Dein Business

Welche Ziele sieht die PPWR vor und welchen Einfluss habe diese auf Dein Unternehmen? Die EU-Verpackungsverordnung soll für alle Unternehmen, die Verpackungen in ein EU-Land einführen, gelten. Neben der Verantwortung für die Entsorgung und das Recycling, die aktuell schon in den meisten EU-Ländern umgesetzt wird, werden in der PPWR weitere konkrete Nachhaltigkeitsanforderungen an Verpackungen formuliert. Auf die wichtigsten wollen wir hier eingehen.

Reduzierung von Verpackungsabfällen und Wiederverwendung von Verpackungen

Um die Mengen an Verpackungsabfällen zu reduzieren, soll unnötiges Verpackungsmaterial vermieden werden. Hersteller, Händler und Importeure verpflichten sich dazu, ihre Verpackungen auf ein Minimum zu beschränken. Damit wird Leerraum in Verpackungen verkleinert und Material gespart. Für Dein Unternehmen könnte das bedeuten, dass die aktuellen Verpackungsgrößen auf die Größen der Produkte angepasst werden müssen.

Zudem soll die Wiederverwendbarkeit von Verpackungen gesteigert werden. So können beispielsweise Versandverpackungen dahingehend optimiert werden, dass sie für die Retoure durch die Kunden wiederverwendet werden können.

Der Rezyklatanteil in Verpackungen

Weiter ist ein Mindestrezyklatanteil in Kunststoffverpackungen bis 2030 vorgesehen. Kompostierbare Kunststoffverpackungen und Verpackungen, bei denen der Kunststoffanteil unter 5 % liegt, sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

Das bedeutet, andere Kunststoffverpackungen müssen einen gewissen Anteil an recycelten Materialien beinhalten. Wie hoch dieser Anteil ist, ist von der Einsatzart der Verpackung abhängig.

Kennzeichnungen und Konformitätserklärungen

Künftig sollen Hersteller und Händler ihre Verpackungen mit Informationen zur Recyclingfähigkeit und Entsorgungshinweisen kennzeichnen. In einigen Ländern, wie Frankreich und Italien, ist das jetzt schon verpflichtend.

Die PPWR sieht zudem vor, dass Konformitätserklärungen, also Bestätigungen über die Erfüllung der Pflichten, abgegeben werden müssen. Dies soll dazu beitragen, die Einhaltung der Verordnung besser überwachen zu können.

Mit diesen Maßnahmen kann sich für viele Unternehmen der organisatorische Aufwand infolge der Bestimmungen der EU-Verpackungsverordnung erhöhen.

Ernennung von Bevollmächtigten

Unternehmen werden mit der PPWR weiter dazu verpflichtet – je nach Auslegung des Mitgliedstaates – einen Bevollmächtigten für die Erfüllung ihrer EPR-Pflichten zu ernennen. Davon ausgeschlossen ist der Mitgliedsstaat, in dem das Unternehmen selbst niedergelassen ist. Damit soll vermieden werden, dass Unternehmen ihre Verpflichtungen der erweiterten Herstellerverantwortung nicht erfüllen. Der Bevollmächtigte übernimmt dann im Auftrag des Herstellers oder Händlers unter anderem die Bereitstellung der EU-Konformitätserklärung und der technischen Unterlagen für die jeweiligen Marktüberwachungsbehörden.

So geht es weiter: PPWR-Timeline

Nachdem nun der Trilog über die PPWR erfolgreich abgeschlossen wurde, wird die vorläufige Einigung dem Umweltausschuss des Parlaments und Vertretern der EU-Mitgliedsstaaten im Rat zur Billigung vorgelegt. Einigen sich beide Organe auf den Text der PPWR, folgt eine Überarbeitung durch Rechts- und Sprachsachverständige. Die Überarbeitung muss ebenfalls von den beiden genannten Organen angenommen werden. Mit der darauffolgenden Veröffentlichung im Amtsblatt der EU tritt die EU-Verpackungsverordnung offiziell in Kraft. Anschließend haben betroffene Unternehmen mindestens 18 Monate Zeit, bis die in der PPWR beschlossenen Änderungen umgesetzt sein müssen.

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