Die neue EU-Verpackungsverordnung oder auch Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ist eine Verordnung der Europäischen Union über Verpackungen und Verpackungsabfälle, die in Europa auf den Markt gebracht werden.
Sie ist seit dem 10.02.2025 in der EU in Kraft und wird nach einer Übergangszeit von 18 Monaten zum 12. August 2026 wirksam. Mit dem Wirksamwerden, kommen auch neue Pflichten auf Dich und Dein Unternehmen zu, die Du unbedingt kennen solltest, um mögliche Sanktionen zu vermeiden und Dich compliant aufzustellen.
Was hinter der PPWR steckt und welche konkreten Auswirkungen die möglichen neuen Vorgaben für dich als Unternehmer haben, beleuchten wir in diesem Beitrag mit unserem Partner Lizenzero.
Hinter der PPWR steckt das EU-weite Ziel, die negativen Auswirkungen von Verpackungen und Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu minimieren. Neben Punkten zur Förderung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft und der Abfallreduzierung werden im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) mit der PPWR besonders Hersteller und Händler von Verpackungen stärker in die Pflicht genommen.
Aktuell gilt in Europa die EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG. Diese schlägt bereits Maßnahmen vor, welche zur Reduzierung der negativen Umweltauswirkungen von Verpackungen beitragen sollen. Die Richtlinie wird allerdings von jedem Mitgliedsstaat unterschiedlich umgesetzt und hinterlässt einen Flickenteppich an nationalen Regelungen und Gesetzen. Zudem sind ihre Maßnahmen für den Umweltschutz und eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft nicht weitreichend genug, denn die Menge an Verpackungsabfällen nimmt im EU-Raum wie auch international immer stärker zu.
Die PPWR hingegen ist nun eine Verordnung geplant. Das bedeutet, dass die darin enthaltenen Vorschriften einheitlich in der EU gelten und so den Ländern weniger Spielraum bei der Auslegung und Umsetzung gelassen wird. Die bisherigen Richtlinien werden mit der PPWR zudem teilweise verschärft.
In der PPWR werden verschiedene Rollen, beziehungsweise Akteure definiert, auf die unterschiedliche Pflichten zukommen.
Damit sich Dein Unternehmen compliant aufstellen kann, ist es wichtig zu wissen, welche Rolle oder Rollen zutreffen.
Hier eine kurze Übersicht zur ersten Einordnung:
Wichtig: Auch Fulfillment-Dienstleister unterliegen mit der PPWR neuen Pflichten und müssen beispielsweise prüfen, ob ihre Kunden den Verantwortlichkeiten nachkommen. Ist dies nicht der Fall, muss die Zusammenarbeit beendet werden.
Welche Ziele hat die PPWR und welchen Einfluss haben diese auf Dein Unternehmen? Die EU-Verpackungsverordnung gilt für alle Unternehmen, die Verpackungen in ein EU-Land einführen, innerhalb der EU vertreiben oder Verpackungen herstellen. Neben der Verantwortung für die Entsorgung und das Recycling, die aktuell schon in den meisten EU-Ländern umgesetzt wird, werden in der PPWR weitere konkrete Nachhaltigkeitsanforderungen an Verpackungen formuliert. Auf die wichtigsten wollen wir hier eingehen.
Um die Mengen an Verpackungsabfällen zu reduzieren, soll unnötiges Verpackungsmaterial vermieden werden. Erzeuger und Importeure müssen ab 2030 (nach Artikel 10 der PPWR) sicherstellen, dass die in Verkehr gebrachte Verpackung so gestaltet ist, dass ihr Gewicht und ihr Volumen, unter Berücksichtigung der Form und des Materials, auf ein Minimum reduziert sind. Für Dein Unternehmen könnte das bedeuten, dass die aktuellen Verpackungsgrößen auf die Größen der Produkte angepasst werden müssen.
Zudem soll, nach Artikel 11, die Wiederverwendbarkeit von Verpackungen gesteigert werden. So können beispielsweise Versandverpackungen dahingehend optimiert werden, dass sie für die Retoure durch die Kunden wiederverwendet werden können.
Artikel 7 der PPWR befasst sich mit dem Mindestrezyklatanteil in Kunststoffverpackungen. Rezyklate sind Rohstoffe aus wiederaufbereiteten Kunststoffabfällen, die für die Produktion neuer Kunststoffe oder Verpackungen eingesetzt werden können.
Kunststoffteile von Verpackungen, die in Verkehr gebracht werden, müssen ab 2030 einen aus Rezyklaten stammenden Anteil enthalten. Wie hoch dieser Anteil ist, ist von der Einsatzart der Verpackung abhängig und wird je Verpackungstyp und -format als Durchschnittswert je Fertigungsbetrieb und Jahr berechnet. Kompostierbare Kunststoffverpackungen und Verpackungen, bei denen der Kunststoffanteil unter 5% liegt, sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Weiterhin legt die PPWR neue Kriterien für die Recyclingfähigkeit von Verpackungen fest, die ab 2023 gelten sollen. Diese Merkmale für die recyclinggerechte Gestaltung werden als „Design for Recycling“ zusammengefasst. Dazu zählen die Verwendung von Zusatzstoffen und Klebemitteln, aber auch die Beschaffenheit von Etiketten, Beschichtungen und den verwendeten Druckfarben.
Künftig sollen Hersteller und Händler ihre Verpackungen mit Informationen zur Recyclingfähigkeit und Entsorgungshinweisen kennzeichnen. In einigen Ländern, wie Frankreich und Italien, ist das jetzt schon verpflichtend.
Die Kennzeichnungspflicht von Verpackungen ist in Artikel 12 der PPWR zu finden. Eine EU-weit einheitliche Kennzeichnung soll zum 12. August 2028 wirksam werden. Wie diese Kennzeichnung aber konkret gestaltet sein soll, befindet sich noch in der Ausarbeitung.
Die PPWR sieht zudem vor, dass bereits ab dem 12. August 2026 Konformitätserklärungen, also Bestätigungen über die Erfüllung der Pflichten, abgegeben werden müssen. Dies soll dazu beitragen, die Einhaltung der Verordnung besser überwachen zu können.
Mit diesen Maßnahmen kann sich für viele Unternehmen der organisatorische Aufwand infolge der Bestimmungen der EU-Verpackungsverordnung erhöhen.
Unternehmen werden mit der PPWR weiter dazu verpflichtet, einen Bevollmächtigten (Authorised Representative (AR)) für die Erfüllung ihrer EPR-Pflichten zu ernennen (Artikel 45.3). Davon ausgeschlossen sind die Mitgliedsstaaten, in denen das Unternehmen selbst niedergelassen ist. Damit soll vermieden werden, dass Unternehmen ihre Verpflichtungen der erweiterten Herstellerverantwortung nicht erfüllen. Der Bevollmächtigte übernimmt dann im Auftrag des Unternehmens unter anderem die Bereitstellung der EU-Konformitätserklärung und der technischen Unterlagen für die jeweiligen Marktüberwachungsbehörden.
Um bestmöglich vorbereitet zu sein, lohnt es sich, jetzt schon aktiv zu werden. Mit der PPWR kommen viele neue Vorgaben, die es in der gesamten EU zu beachten gilt. Viele der neuen Pflichten befinden sich jetzt vor dem Wirksamwerden der PPWR noch in der Ausarbeitung (delegierte Rechtsakte). Einige Pflichten betreffen Dein Unternehmen aber schon zum 12. August 2026.
Damit Du im Dschungel der Vorschriften nicht den Durchblick verlierst, haben wir eine kleine Checkliste für den Start zusammengestellt:
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