Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr setzen, müssen sich in den meisten Ländern auch darum kümmern, dass Sammlung, Sortierung und Verwertung der Wertstoffe gesichert sind – sie müssen ihre Verpackungen bei einem Sammel- und Verwertungssystem lizenzieren. Mit diesen Gebühren kann die abfallwirtschaftliche Infrastruktur (Sammelbehälter, Abholintervalle, Sortierung der unterschiedlichen Materialien, Recycling der Wertstoffe) bereitgestellt und finanziert werden.
Je nach Land gelten darüber hinaus unterschiedliche, oftmals sehr strenge, Vorgaben für Recyclingquoten, den Einsatz recycelter Wertstoffe in Verpackungen, spezielle Kennzeichnungspflichten oder auch Mindeststandards für die Recyclingfähigkeit der Verpackungen. Für Unternehmen ist es mittlerweile daher fast unmöglich, hier den Überblick über nationales Recht zu behalten und allen Verpflichtungen der Erweiterten Produzentenverantwortung (EPR) rechtssicher nachzukommen. Manches Mal ist die Konsequenz sogar, bei Nichterfüllung sofort die Befugnis, in ein bestimmtes Land zu exportieren, zu verlieren.
In Deutschland gilt lt. Verpackungsgesetz die verpflichtete, bundesweite Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem (= PRO) für Verpackungen sowie die Registrierungspflicht im öffentlichen Herstellerregister LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Bei der Lizenzierung wird in Transport- und Verkaufsverpackungen unterschieden. Je nachdem, wie viele Transport- und Produktverpackungen für den deutschen Markt anfallen, wird die Höhe des betreffenden Lizenzentgeltes festgelegt. Je nach Packstoff (z.B. Kunststoff, Pappe, Glas, Metall etc.) sind unterschiedlich hohe Gebühren fällig. Wie oben beschrieben, werden mit diesen Geldern die Sammlung, Sortierung und das Recycling der Verpackungen organisiert.
Mit unserem Service kannst Du dieser Verpflichtung in vier einfachen Schritten nachkommen:
Welche Verpflichtungen habe ich in Österreich?
In Österreich gilt lt. Verpackungsverordnung ebenso die verpflichtete, bundesweite Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem (PRO) für Verpackungen. Eine Registrierungspflicht in einem Herstellerregister gibt es dagegen noch nicht. Allerdings ist hier zusätzlich die sog. Abgrenzungsverordnung in Kraft, die je nach Branche eine Aufteilung in Gewerbe- und Haushaltsverpackungen vorschreibt. Auch hier sind je nach Packstoff (z.B. Kunststoff, Papier, Glas, Metall etc.) unterschiedlich hohe Gebühren fällig, mit denen ebenfalls die nationale Sammlung, Sortierung und das Recycling der Verpackungen organisiert wird.
Neu in Österreich ist jedoch seit dem 01.01.2023, dass Unternehmen ohne eigenen Firmensitz in Österreich einen “Bevollmächtigten” bestellen müssen, der vor dem Gesetzgeber die Herstellerverantwortung wahrnimmt und für die Erfüllung der EPR-Verpflichtungen verantwortlich ist. Wird das nicht gemacht, darf das Unternehmen nicht mehr in Österreich seine Produkte verkaufen.
Alle wichtigen Fragen und Antworten rund um das Thema “Bevollmächtigter in Österreich” haben wir für Dich übersichtlich in unserem Leitfaden zusammengestellt: Leitfaden-Bevoellmaechtigter.pdf (reclay-group.com)
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